Nordhäuser Straße Erfurt: „Ein Mediator soll es richten!“

TLZ 28.09.2015

(Quelle: TLZ vom 28.09.2015)

Eins vorab, leider bin ich nicht dieser Mediator, oder sollte ich sagen zum Glück?

Das Vorhaben Nordhäuser Straße, Erfurt stösst nicht nur bei den direkt betroffenen Anwohnern auf Gegenwehr, sondern auch in weiten Teilen auf Unverständnis. Aber die Lösung ist nun gefunden, ein Mediator soll es richten!

„So nicht!!! Hier ist die Grundstücksgrenze!“, jeder Erfurter dürfte bereits an diesem Schild vorbeigefahren sein. Die Aussage ist deutlich und unmißverständlich.

Wenn weiter § 2 des Mediationsgesetzes vorsieht, dass „die Parteien den Mediator“ auswählen und der Mediator die Mediation beenden kann, wenn er der „Auffassung ist, dass …. eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist“, scheint die in o.g. Artikel der TLZ genannte Vergütung von immerhin 85.000 € schnell verdientes Geld zu sein.

Wie kommt es überhaupt zu dieser Zahl? In der Regel wird der Mediator nach Aufwand, sprich Stunden vergütet. Die Spannbreite geht von 80 bis 500 € die Stunde. Rechtsschutzversicherungen gewähren, wenn überhaupt, entweder einen Festteil für jede Mediation, bis etwa 3.000 € pro Mediation oder 180,00 € pro Stunde, maximal jedoch für 8 Stunden. Nur die wenigsten Versicherungen knüpfen an den Streitwert an, oder begrenzen die Höchstsumme auf 300.000 € je Rechtsschutzfall.

Unterstellt man nur eine Vergütung von 250,00 € die Stunde, so ergeben sich 340 Stunden oder 34 Tage, legt man eine Befassung von 10 Stunden täglich mit dieser Angelegeheit zu Grunde.

Man könnte jedoch auch an das Auftragsvolumen von etwa 10 Mio Euro anknüpfen, so dass sich in der Summe von Geschäfts- und Einigungsgebühr etwa 88.000 € netto ergeben würden.

Wie dem auch sei, ob eine Lösung auf diesem Wege gefunden wird, bleibt spannend, zumal der der letzte Satz des o.g. Artikel geradezu ein Aufruf an „Verweigerer“ darstellt.

RA Offermanns
28.09.2015