Die Mietpreisbremse kommt 2016 in Erfurt und Jena!

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Geplant ist die Einführung ab Beginn des kommenden Jahres.

Grundsätzlich sind bei einer Neuvermietung dann die in Erfurt erzielten Mieten für vergleichbare Wohnungen zu berücksichtigen und der Mietpreis bei Neuvermietung mit einem Zuschlag von 10% über den üblich erzielten Mieten gedeckelt, § 556d BGB. Anhaltspunkte für die durchschnittliche Höhe ergeben sich aus dem aktuellen Mietspiegel der Stadt Erfurt. (hier abzurufen http://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/2014/mietspiegel_2014.pdf)

Keine Grundsatz ohne Ausnahme!

Die 10 %-Deckelung könnte in ihrer Reinform zu erheblichen Mieteinbußen nach einer Kündigung führen. Hierfür sieht jedoch § 556e BGB eine Ausnahme vor, d.h. ein zuvor erzielter Mietpreis, welcher über diese neue Deckelung hinausgehen würde, darf dennoch wirksam vereinbart werden.

Ähnliche Ausnahmen greifen für bereits durchgeführte Modernisierungen, soweit diese innerhalb von 3 Jahren vor Beginn des neuen MIetverhältnisses erfolgt sind. Auch hierauf gestützte Erhöhungen, etwa nach § 559 BGB (11%-Regelung), dürfen bei der Neuvermietung berücksichtigt werden.

RA Offermanns
04.11.2015