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BGH erklärt „Freunde finden“ Funktion von Facebook für wettbewerbswidrig

Konkret ging es um Emails, welche auch an nicht über Facebook registrierte Nutzer versendet wurden. Geklagt hatte dagegen ein Verbraucherverband, welchem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe als höchstes deutsches Zivilgericht nun Recht gegeben hat.

Wer Näheres wissen will kann es konkret nachlesen in der Pressemitteilung des BGH Nr. 7/2016 vom heutigen 14.02.2016. Diese ist unter folgendem Link zu finden:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=73328&pos=0&anz=7

Das zugehörige Urteil ist noch nicht im Volltext veröffentlicht. Dies kann erfahrungsgemäß einige Wochen dauern.

Es ist zu erwarten, dass Facebook die Funktion nun sperrt bzw. in Deutschland nicht mehr anbietet bzw. diese so einschränkt, dass Emails nur noch an andere Facebook-Nutzer versandt werden können.

Die BGH-Entscheidung ist nach der EuGH-Entscheidung zu „Safe-Harbor“ nun eine weitere höchstrichterliche Entscheidung, welche den Datenschutz bei Facebook als unzureichend ansieht.

Erfurt, den 14.01.2016

Frank Prescher
Rechtsanwalt
Anwaltsmediator

 

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