Bundesgerichtshof weist Musikindustrie bzgl. Urheberrechtsabmahnungen weiter in die Schranken

Der Bundesgerichtshof hat nach der Pressemitteilung Nr. 005/2014 vom 08.01.2014 folgendes entschieden:

„Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.“

Urheberrechtsverletzungen werden in aller Regel sehr streng geahndet. Daraus hatten die Musikindustrie und einige wenige ihr nachestehende Anwaltskanzleien versucht ein Geschäftsmodell zu lasten vieler kleiner Bürger zu machen.

Die Rechtsprechung ist schon seit einiger Zeit dabei, diesem Treiben Grenzen zu setzen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bringt hier in einem weiteren bislang hoch streitigen Punkt Klarheit zugunsten der häufig ahnungslosen Inhaber von Internetanschlüssen.

Doch Vorsicht! Ausreichend gesichert muss der Anschluss trotzdem sein. Das hatte der Bundesgerichtshof schon von einigen Jahren in der sog. WLAN-Entscheidung klargestellt.

 

Frank Prescher
Rechtsanwalt
Anwaltsmediator

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