Vorsicht beim Online-Kauf ab 13.06.2014

Am Freitag, den 13.06.2014, tritt eine sehr umfangreiche sog. Verbraucherrechtsrefom in Kraft. Diese beinhalte u.a. auch eine Neuregelung zu den Rücksendekosten bei Fernabsatzgeschäften.

Bei Online-Bestellungen konnten bislang nach deutschem Recht Rücksendekosten von Verbrauchern bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts durch Online-Händler nur bei Bestellungen bis max. 40,- € verlangt werden.

Diese Obergrenze fällt zum Nachteil der Verbraucher ab 13.06.2014 weg, d.h. dann haben Online-Händler auch die Möglichkeit bei Bestellungen über 40,- € Rücksendekosten vom Verbraucher zu verlangen.

Hintergrund dieser und vielfältiger weiterer rechtlicher Änderungen insb. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, welches zum 13.06.2014 in Kraft tritt.

Ob und inwieweit Online-Händler von dieser jetzt einheitlichen, aber nach wie vor freiwilligen Kostenregelung gebrauch machen, bleibt abzuwarten.

Will man Online bestellte Artikel zurücksenden, ist daher ab 13.06.2014 Vorsicht geboten.

Zu empfehlen ist, dass man bereits vor der verbindlichen Bestellung prüft, ob der Online-Händler für den Fall der Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts Rücksendekosten verlangt und wenn ja in welcher Höhe.

Frank Prescher
Rechtsanwalt
Anwaltsmediator

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