„Waldmeister“ ist kein geeigneter Vorname für ein Kind!

Das OLG Bremen musste sich mit dem Begehren von Eltern auseinandersetzen, die ihrem Sprössling „Waldmeister“ als dritten Vornahmen geben wollten.

Das zuständige Standesamt hatte dieses Begehren der Eltern bereits abgelehnt und dazu darauf verwiesen, dass die Bezeichnung „Waldmeister“ das Kind der Gefahr aussetzen würde, der Lächerlichkeit preisgegeben zu werden.

Das OLG Bremen hat diese Auffassung des Standesamts zutreffend bestätigt und dabei u.a. darauf verwiesen, dass die Bezeichnung „Waldmeister“ üblicherweise mit einer Geschmacksrichtung insb. für Speiseeis und Erfrischungsgetränke sowie der Pflanze assoziiert wird. Waldmeister als Vorname würde daher als lächerlich empfunden.

Es kann davon ausgegangen werden, dass das Kind dem Standesamt und dem OLG Bremen für deren Entscheidungen sicher früher oder später noch dankbar sein wird.

Die Entscheidung zeigt, dass es in unserer „freiheitlichen“ Welt nichts gibt, was es nicht gibt.

Den enttäuschten Eltern bleibt, sollten sie die Entscheidung des OLG Bremen nicht akzeptieren, aber zumindest die Möglichkeit ihr Kind kreativ zu fördern und diesem dann „Waldmeister“ als Künstlernamen zu geben. Auf diese künstlerische Freiheit haben – anders als beim amtlichen Namensrecht – weder das Standesamt noch das OLG Bremen Einfluss.

OLG Bremen, Beschluss vom 20.06.2014, Az.: 1 W 19/14

Frank Prescher
Rechtsanwalt
Anwaltsmediator

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